Freemover
HSR-Studierende, die ein Austauschsemester oder –jahr an einer Gasthochschule absolvieren möchten, die nicht zum Partnernetzwerk der HSR gehört, müssen den Aufenthalt selbständig organisieren und folgende Schritte unternehmen:
- Innerhalb des Studienganges klären, ob HSR-Dozierende über Kontakte zur gewünschten Gasthochschule verfügen
- Die Ausführungsbestimmungen „Mobilität“ der HSR beachten
- Sich über das Modulangebot, die Zulassungsbedingungen, die Studiengebühren und den Anmeldetermin an der Gasthochschule informieren
- Ein Learning Agreement anhand der Modulbeschreibungen der Gasthochschule vorbereiten.
- Das Learning Agreement von Dozent/Dozentin, welcher/welche über einen Kontakt zur Gasthochschule verfügt, prüfen und unterzeichnen lassen. Falls noch kein Kontakt zwischen der HSR und der Gasthochschule besteht, ist das Learning Agreement vom Studienberater bzw. von der Studienberaterin zu prüfen und unterzeichnen zu lassen.
- Einen Termin mit dem/der SG- bzw. MRU-Leiter/in vereinbaren. Das provisorische Learning Agreement, die Kopie des Leistungsreports und die Dokumentation zu Modulen zum Termin mitbringen.
Nach Antragsgenehmigung durch den/die SG-Leiter/in bzw. MRU- Leiter/in und die Schulleitung:
7. Anmeldung bei der Gasthochschule einreichen.
8. Informationen über Einreiseformalitäten, Versicherungen,
Unterkunftsmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten etc. einholen.
9. Abmeldung vom Unterricht vornehmen unter https://unterricht.hsr.ch.
(Später nicht vergessen, sich rechtzeitig wieder anzumelden!)
10. Nach Abschluss des Mobilitätssemesters/-jahrs das Transcript of
Records zusammen mit Learning-Agreement bei den Hochschuldiensten
einreichen.
Anmerkung:
Die Studiengebühren der HSR sind grundsätzlich weiterhin zu zahlen. Es kann aber ein Antrag an die Schulleitung auf Erlass der HSR-Studiengebühren gestellt werden.


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